Pressemitteilung 10.10.2005
Stefan Jerzy Zweig, bekannt als das Kind von Buchenwald, macht gegen den Rowohlt Verlag und den Autor H. J. Schädlich wegen der Veröffentlichung des Buches "Anders" Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend.
Zweig, der im Jahr 1945 im Alter von vier Jahren als jüngster Häftling aus dem KZ Buchenwald befreit worden ist, wirft dem Autor und dem Verlag Persönlichkeitsverletzung und Diffamierung vor. Denn der Roman "Anders" beleidige ihn als Juden, der als dreijähriges Kind schlimmste nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen durchlitten habe, die ihn krank gemacht hätten und unter deren Folgen er heute noch leide. Ohne ihn selbst vorher anzuhören, werde ihm der unberechtigte Vorwurf gemacht, er lasse sein wahres Verfolgungsschicksal nicht gelten und gehöre zu den im Roman geschilderten Menschen, die sich anders darstellen und hinter Masken leben. Dabei werde er als jüdischer Verfolgter mit widerlichen Nazi-Tätern in einen Topf geworfen und dem ungeheuerlichen Vorwurf ausgesetzt, den Tod eines Menschen verursacht zu haben, obwohl er damals noch nicht einmal vier Jahre alt und selbst Opfer der Nazi-Verfolgung gewesen sei. Für die falsche Darstellung seines Verfolgungsschicksals durch andere werde er selbst an den Pranger gestellt.
Zweig macht außerdem geltend, dass das Buch "Anders" auch seine Urheberrechte verletze. Denn der Autor Schädlich habe weite Passagen seines Buches aus dem von Zweig im Jahr 1987 veröffentlichten Tatsachenbericht "Mein Vater, was machst Du hier ...?" ohne Fundstellenangabe abgeschrieben und teilweise wörtlich ''abgekupfert".
Stefan J. Zweig hat seinen Koblenzer Rechtsanwalt H. Hieronimi beauftragt, seine Interessen wahrzunehmen. Rechtsanwalt Hieronimi hat sowohl den Rowohlt-Verlag als auch den Autor H. J. Schädlich aufgefordert, ab sofort den weiteren Vertrieb des Buches zu unterlassen und bis zum 30. Oktober 2005 an Zweig ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.